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Arnold Renner

Mein Name ist Arnold Renner und ich bin ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt . Ich habe an der Universität in Osnabrück studiert und absolvierte währenddessen die dort angebotene wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung.

Bereits mit 15 Jahren stand für mich fest, dass ich mich nach meinem Abitur im Bereich der Juristerei betätigen werde. Im Winter 2009 habe ich das Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück begonnen. Bereits im Februar 2015 habe ich die erste juristische Staatsprüfung abgelegt. Anschließend habe ich im Sommer 2015 mit dem Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichtes in Oldenburg begonnen. Das zweite juristische Staatsexamen legte ich im Sommer 2017 ab.

Mir war schnell bewusst, dass ich mich für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland einsetzen wollte. Infolge dessen erwarb ich die besonderen theoretischen Kenntnisse gem. §2 Abs. 2 Fachanwaltsordnung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.

Während meiner Tätitgkeit als Anwalt für Arbeitsrecht kristallisierte sich zunehmend heraus, dass viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ihre ihnen zustehenden Rechte nicht ausüben. Sei es aus Angst vor der Erleidung von zukünftigen Nachteilen oder aus dem Gefühl heraus, dem Arbeitgeber unterlegen zu sein. Denn oftmals haben Sie als Arbeitnehmer oder  Arbeitnehmerinner bessere Gewinnchanchen als ursprünglich gedacht.

Deshalb habe ich mir sprichwörtlich auf die Fahnen geschrieben, die Ängste der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aus dem Weg zu räumen und die Ihnen zustehenden Rechte erfolgsversprechend durchzusetzen. In den letzten Jahren ist mir aufgefallen, dass sich auch der Beruf des Anwalts respektive der Anwältin verändert hat. Ein dafür ausschlaggebender Punkt ist sicherlich die voranschreitende Digitalisierung. Deshalb ist es umso wichtiger, dass dieser Berufszweig ebenfalls auf den Zug der Digitalisierung aufspringt. Das sollte jedoch nicht zur Folge haben, dass die Qualität der Arbeit eines Rechtsanwalts leidet. Aufgrund dessen ist es für mich selbstverständlich, die Interessen meiner Mandanten zielorientiert und erfolgsversprechend durchzusetzen. Damit geht für mich auch immer eine zeitnahe und vollumfängliche Prüfung Ihrer Belange einher.

Mein Anspruch an mich selbst ist es, der beste Berater Ihrer arbeitsrechtlichen Probleme zu sein. Es macht für mich keinen Unterschied, ob Sie rechtsschutzversichert sind oder nicht. Denn die umfassende Rechtsberatung darf nicht von Ihrem Vermögen abhängig gemacht werden.