Abmahnung

Was ist eine Abmahnung?

Der Abmahnung kommt eine dreifache Funktion zu. Sie soll den Arbeitnehmer an seine vertraglichen Pflichten erinnern und deren künftige Einhaltung verlangen (Rügefunktion). Des Weiteren kommt der Abmahnung eine Warnfunktion zu. Sie
soll den Arbeitnehmer davor warnen, dass im Wiederholungsfall eine Gefährdung des Arbeitsverhältnisses droht. Letztlich hat die Abmahnung außerdem eine Dokumentationsfunktion. Diese drei Elemente muss eine Abmahnung zwingend aufweisen,
um einer rechtlichen Überprüfung etwa in einem Kündigungsschutzprozess standhalten zu können. Grundsätzlich ist es für die verhaltensbedingte Kündigung notwendig, dass eine Abmahnung wegen eines vergleichbaren Fehlverhaltens vorausgegangen
ist, über die der Arbeitnehmer sich hinweggesetzt hat. Wenn Sie also eine Abmahnung erhalten, könnte dies zur Vorbereitung Ihrer Kündigung erfolgt sein.

Wie kann ich Ihnen im Falle einer erfolgten Abmahnung helfen?

Auf Grund der Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnung relevanten Mandaten, kann ich auf einen großen Erfahrungsschatz im Umgang mit Abmahnungen zurückgreifen. Sobald eine Abmahnung im Raum steht, ist eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit
dieser unerlässlich. Ich berate Sie gerne im Hinblick auf die zu ergreifenden Maßnahmen, da Arbeitgeber oftmals Fehler unterlaufen. Deshalb kann ich in sehr vielen Fällen erfolgreich gegen die Abmahnung vorgehen und auf diese Art
und Weise eine drohende Kündigung verhindern.

Wie können Sie auf eine Abmahnung reagieren?

Sie können als Arbeitnehmer die Beseitigung und die Rücknahme einer ungerechtfertigten Abmahnung verlangen. Sofern sie also in Ihre Personalakte aufgenommen worden ist, muss sie daraus entfernt werden. Ich rate jedem Arbeitnehmer,
dass er eine Gegendarstellung anfertigt, welche zu seiner Personalakte gegeben wird. Auf der Basis dieser Gegendarstellung ist es für Sie leichter, in einem etwaigen Kündigungsschutzprozess später zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen.