Aufhebungsvertrag

Alles was wichtig ist Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit folgt, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis für die Zukunft einvernehmlich beenden können. Der Abschluss eines solchen Aufhebungsvertrag ist bei vielen Arbeitgebern eine gern angewandte Methode, um das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Ihnen muss an dieser Stelle klar sein, dass das Arbeitsverhältnis mit Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages beendet wird.

Was wird in einem Aufhebungsvertrag geregelt?

Die Parteien vereinbaren in einem Aufhebungsvertrag, dass das Arbeitsverhältnis im Einvernehmen beendet wird. Außerdem wird vereinbart, dass durch den Aufhebungsvertrag alle gegenseitigen Ansprüche (Urlaubstage, Überstunden, Provisionszahlungen etc.) abgegolten sind. Üblicherweise erhält der Arbeitnehmer eine Abfindung für die Zustimmung und/oder wird unter Fortzahlung seines Gehaltes, teilweise oder vollständig, von der Arbeit freigestellt.

Sollten Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen?

Nein. Einen Aufhebungsvertrag sollten Sie unter keinen Umständen ungeprüft unterzeichnen. Oftmals kann man die Folgen des Aufhebungsvertrages nicht überblicken. Mit der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages geht oftmals einen vom Arbeitsamt verhängte Sperrzeit einher. Hintergrund ist, dass eine freiwillige Unterzeichnung mit der freiwilligen Kündigung des Arbeitgebers gleichgestellt wird. Bereits aus diesen Gründen benötigen Sie eine rechtlich kompetente Unterstützung, um für Sie ein besseres Ergebnis zu erzielen.

Wie kann ich Ihnen im Falle eines bevorstehenden Aufhebungsvertrages helfen?

Aufhebungsverträge gehören zum täglichen Geschäft meiner Tätigkeit. Ich verhindere, dass Ihnen die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit auferlegt. Des Weiteren wird in sehr vielen Fällen, durch Verhandlungsgeschick kombiniert mit der rechtlich kompetenten Betreuung, eine über der Regelabfindung liegende Abfindung erzielt.