Kündigung

Alles was Sie dazu wissen sollten! Ist meine Kündigung wirksam?

Sobald der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat, wird das Leben der betroffenen Arbeitnehmer in vielerlei Hinsicht auf den Kopf gestellt. Die Wirksamkeit der Kündigung hängt von vielen Faktoren ab. Zunächst muss die Schriftform gewahrt worden sein. Das bedeutet, dass die Kündigung in Papierform erfolgt sein muss. Des Weiteren muss diese Kündigung durch die zur Kündigung berechtigte Person eigenhändig unterzeichnet worden sein. In einem weiteren Schritt muss geprüft werden, ob es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung handelt.

Sofern eine ordentliche Kündigung seitens des Arbeitgebers ausgesprochen worden ist, gilt die gesetzlich oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist. Außerordentliche Kündigungen haben zur Folge, dass das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet wird.

Unabhängig davon, dass eine Kündigung noch weiteren Voraussetzungen unterliegt, macht der Arbeitgeber schon bei den eben aufgezählten Voraussetzungen Fehler, die zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Deshalb sollten Sie die Wirksamkeit einer Kündigung immer überprüfen lassen.

Warum ist die 3-Wochen-Frist so wichtig?

Wenn Sie geltend machen wollen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt ist oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so müssen sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Aus diesem Grund ist nach dem Erhalt der Kündigung schnelles Handeln unerlässlich.

Welche Arten der ordentlichen Kündigung gibt es?

Eine Kündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn Gründe in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers oder dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen. Um welchen Fall der Kündigung es sich im Einzelfall handelt, muss geprüft werden. Insbesondere ist die richtige Einordnung für das weitere Vorgehen ausschlaggebend.

Wie sollte Sie sich bei einer Kündigung verhalten?

Sobald Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie so schnell wie möglich einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, welcher Ihre Chancen beim Vorgehen gegen die Kündigung prüft. Diese Prüfung sollte auch vor dem Hintergrund einer
ggf. auszuhandelnden Abfindung erfolgen. Des Weiteren ist schnelles Handeln geboten, da die drei-Wochen-Frist eingehalten werden muss. Wenn Sie die Frist dennoch verstreichen lassen, so gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.